top of page

Beitragsordnung

Logo Dance Club Rising Stars Freiburg

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Monatliche Grundbeiträge für Mitgliedschaft: 

- Kinder und Jugendliche bis 17 J. / 24 EUR
- Erwachsene ab 18 J. / 32 EUR
- Tanzfitness /32 EUR
- Ermäßigter* Beitrag / 30 EUR

- Kurse 14tägig /18 EUR

*Schüler, Auszubildende, Studenten und Arbeitslose gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

-für Kinder kann ein Geschwisterrabat von 4,00 € gewährt werden.

Zusatzbeiträge**

- für jede weitere Gruppe (exl. Tanzfitness und Practice)/ 8 EUR
- Practice / 15 EUR

**Zusatzbeiträge können nur in Kombination mit einer aktiven Mitgliedschaft gebucht werden.

für passive*** Mitgliedschaft

- für alle Altersgruppen / 5 EUR

***Passive Mitglieder sind nicht automatisch berechtigt an einem Gruppentraining zu nehmen.

Bearbeitungsgebühr:    einmalig 25 EUR
 

- 60 min  / 100 EUR
 

10er Karten: 

Gültikeit 3 Monate für laufende Kurse, 6 Monate für 14-tägige Kurse 

bottom of page