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Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Monatliche Grundbeiträge für Mitgliedschaft:
- Kinder und Jugendliche bis 17 J. / 24 EUR
- Erwachsene ab 18 J. / 32 EUR
- Tanzfitness /32 EUR
- Ermäßigter* Beitrag / 30 EUR
- Tanzkreis-Teilnehmer 90 min/ 45 EUR
*Schüler, Auszubildende, Studenten und Arbeitslose gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Zusatzbeiträge**
- für jede weitere Tanzsportgruppe / 8 EUR
- Practice / 15 EUR
**Zusatzbeiträge können nur in Kombination mit einer aktiven Mitgliedschaft gebucht werden.
für passive*** Mitgliedschaft
- für alle Altersgruppen / 5 EUR
***Passive Mitglieder sind nicht automatisch berechtigt an einem Gruppentraining oder Tanzkreis teil zu nehmen. Neben der passiven Mitgliedschaft muss für die Teilnahme eine Mehrfachkarte gekauft werden.
Bearbeitungsgebühr: einmalig 25 EUR
- 60 min / 100 EUR
- 90 mit / 150 EUR
10er Karten:
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